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Data Act

EU Data Act

Übersicht und Kundenrechte nach dem EU Data Act.

Version: 1.0 — Stand: 2026-07-13

Kanonische Fundstelle der deutschen Fassung: https://doconio.com/de/legal/eu-data-act/.

1. Allgemeines und Einordnung

Diese Seite fasst die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von Doconio nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) für Doconio als Datenverarbeitungsdienst zusammen. Sie ist eine öffentliche Transparenz- und Übersichtsseite und selbst kein Vertragsbestandteil. Vertraglich maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot mit Version und Stand einbezogenen SaaS-Vertragsbedingungen und das Register „Anbieterwechsel und Datenexport". Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die DSGVO und der Auftragsverarbeitungsvertrag.

2. Begriffe

  • Datenverarbeitungsdienst: die von Doconio als B2B-SaaS bereitgestellte Leistung.
  • Wechsel: Übertragung an einen anderen Anbieter, Übertragung in eine kundeneigene IKT-Infrastruktur oder Löschung.
  • Exportierbare Daten: kundenseitige Eingabe- und Ausgabedaten samt der zu ihrer Nutzung erforderlichen Metadaten, soweit keine zulässige Ausnahme greift.
  • Übergangszeitraum und Abrufzeitraum: die in Abschnitt 6 und 8 beschriebenen Phasen.

3. Verpflichtung auf das Regelungsziel des Data Act

Doconio unterstützt den wirksamen Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, beseitigt vermeidbare Hindernisse, stellt die relevanten Informationen bereit und wahrt während Übertragung und Abruf ein hohes Maß an Sicherheit nach dem anwendbaren Recht.

4. Anwendungsbereich und Ausnahmen

Doconio wird als standardisierter, kostenpflichtiger Datenverarbeitungsdienst angeboten und unterliegt den Wechselpflichten aus Kapitel VI. Die Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen (Artikel 7) betrifft Kapitel II und ist keine allgemeine Befreiung von den Wechselpflichten. Die besonderen Ausnahmen für zeitlich begrenzte Test-/Evaluierungsfassungen und kundenspezifisch entwickelte Dienste (Artikel 31) greifen für das Standardangebot nicht.

5. Wechsel des Kunden (Artikel 23 bis 27)

Der Kunde wählt zwischen der Übertragung an einen anderen Anbieter, der Übertragung in eine kundeneigene IKT-Infrastruktur und der Löschung. Der Wechselauftrag wird in Textform über support@doconio.com eingeleitet, kann mit einer Kündigung verbunden werden und wird über den registrierten Administrator-Kontakt verifiziert. Die anwendbare Einleitungs- oder Kündigungsfrist überschreitet zwei Monate nicht.

6. Übergangszeitraum

Nach Ablauf der Einleitungsfrist gilt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Während dieser Zeit wird der vereinbarte Dienst grundsätzlich weiter bereitgestellt; Doconio unterstützt den Kunden und von ihm autorisierte Dritte angemessen und informiert über bekannte, auf Doconio zurückgehende Risiken für die Betriebskontinuität.

7. Technische Undurchführbarkeit und Verlängerung

Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, informiert Doconio den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum zusätzlich einmalig um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.

8. Abrufzeitraum

Nach Ende des Übergangszeitraums stellt Doconio für mindestens 30 Kalendertage einen auf lesenden Zugriff sowie die verfügbaren API-, Export- und Downloadfunktionen beschränkten Zugang bereit. Bei einer Vertragsbeendigung ohne gesonderten Wechselauftrag beginnt dieser Abrufzeitraum mit dem Vertragsende.

9. Löschung exportierbarer Daten

Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf des Abrufzeitraums werden exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte vollständig gelöscht, soweit der Kunde keine frühere Löschung verlangt und keine gesetzliche Speicherpflicht besteht. Backup-, Log- und Nachweisdaten werden nach den dokumentierten Zyklen gelöscht oder überschrieben. Das datenschutzrechtliche Wahlrecht auf Löschung oder Rückgabe (Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe g DSGVO) bleibt unberührt.

10. Technische Spezifikation und exportierbare Daten (Artikel 30)

Die dokumentierte REST-API ist die primäre Wechselschnittstelle; Tabellenexporte, Downloads und Originaldateien ergänzen sie. Der vollständige Katalog exportierbarer und ausgenommener Datenkategorien, die kanonischen API-/Downloadwege, Formate und technischen Beschränkungen sind im Register beschrieben:

  • Register „Anbieterwechsel und Datenexport": https://doconio.com/de/legal/switching-and-export/

11. Wechselentgelte (Artikel 29)

Für Standardexport, Datenabruf und die gesetzlich erforderliche angemessene Wechselunterstützung werden keine zusätzlichen Monats- oder Wechselentgelte erhoben; ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte im Sinne von Artikel 29 erhoben. Gesondert beauftragte Beratungs-, Migrations- oder Transformationsleistungen bleiben separat vereinbar, soweit sie den Wechsel nicht behindern.

12. Internationale staatliche Datenzugriffe (Artikel 28 und 32)

Informationen zu den Gerichtsbarkeiten der eingesetzten IKT-Infrastruktur und zu den technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen unionsrechtswidrige internationale staatliche Zugriffe auf oder Übermittlungen von in der EU gespeicherten nicht personenbezogenen Daten stehen in der Transparenzinformation:

  • Internationale Datenzugriffe: https://doconio.com/de/legal/international-data-access/

13. Ausübung der Rechte und Kontakt

Ein Wechselauftrag oder eine Export-/Löschanweisung kann in Textform über support@doconio.com durch den primären Administrator oder eine vertretungsberechtigte Person eingeleitet werden. Erforderliche sichere Exportzugänge für den Kunden oder einen ausdrücklich autorisierten Zielanbieter werden kontrolliert bereitgestellt.

14. Verhältnis zu anderen Unterlagen

Diese Übersichtsseite begründet keine über die Vertragsunterlagen hinausgehenden Rechte oder Pflichten. Bei Abweichungen gehen die im Angebot einbezogenen SaaS-Vertragsbedingungen, das Register „Anbieterwechsel und Datenexport" und der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

15. Veröffentlichung und Versionierung

Die jeweils aktuelle deutsche Fassung ist ohne Anmeldung sowie speicher- und druckbar unter https://doconio.com/de/legal/eu-data-act/ abrufbar. Version und Stand sind dort sichtbar; wesentliche Änderungen werden mit einer neuen Version und einem neuen Stand gekennzeichnet.